Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-B2B)

Internationale Verkaufsbedingungen der Petromax GmbH 

- für Lieferungen außerhalb Deutschlands - 

 

§ 1 Anwendbarkeit dieser Internationalen Verkaufsbedingungen 

(1) Die Bedingungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Kaufvertrages. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, von diesen Internationalen Verkaufsbedingungen abweichende oder von gesetzlichen Vorschriften abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, selbst dann nicht, wenn wir nicht widersprechen oder Leistungen erbringen oder entgegennehmen. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten auch für über unseren Online-Shop unter https://b2b.petromax-shop.de/petromax_b2b_de/agb/ („Online-Shop“) abgeschlossenen Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“).

 

(2) Diese Internationalen Verkaufsbedingungen finden keine Anwendung, wenn die Ware für den persönlichen Gebrauch oder den Gebrauch in der Familie oder im Haushalt gekauft werden und wir wussten oder vor oder bei Vertragsschluss hätten wissen müssen, dass die Ware für einen solchen Gebrauch gekauft wurde. Der Käufer erklärt insoweit, dass die Ware weder für den persönlichen Gebrauch noch für den Gebrauch in der Familie oder im Haushalt gekauft wird. Im Übrigen erklärt der Käufer, dass er die Ware nicht ausschließlich zur Endnutzung im Sinne des Art. 2 Nr. 13 Verordnung (VO [EU] 2018/302) kauft.

 

§ 2 Abschluss des Kaufvertrages

(1) Der Ablauf des Abschlusses des Kaufvertrages hängt davon ab, ob die Vertragsangebote und Vertragsannahmen über unseren Online-Shop oder außerhalb unseres Online-Shops erfolgen. Werden die Vertragsangebote und Vertragsannahmen über unseren Online-Shop abgegeben, gilt Folgendes:

 

  1. Die Darstellung der Ware im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von uns dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe einer Bestellung. 
  2. Vor Abgabe einer Bestellung muss sich der Käufer registrieren und sodann unter Angabe seiner dabei verwendeten E-Mail-Adresse sowie dem ihm im Rahmen der Registrierung zugesandten bzw. von ihm später gewählten Passwort sowie seines Benutzernamens anmelden. 
  3. Über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ kann der Käufer sodann einzelne Waren in den virtuellen Warenkorb legen, ohne dass damit bereits ein Angebot zum Kauf abgegeben wird. Durch anschließendes Klicken der Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ gelangt der Käufer in den weiteren Bestellprozess wie in § 2 Absatz 1 lit. (d) dieser Internationalen Verkaufsbedingungen angegeben. Anstatt die Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ zu betätigen, kann der Käufer auch die Schaltfläche „Alle zeigen“ betätigen und gelangt dann zu einer Übersicht der Ware, die sich in seinem virtuellen Warenkorb befindet. Der Käufer kann vor Abgabe seiner Bestellung sowohl weitere Waren in den Warenkorb einlegen als auch in den Warenkorb gelegte Waren wieder entfernen. Letzteres ist möglich, indem der Käufer die Ware durch Auswahl der Schaltflächen „X“ wieder aus dem Warenkorb löscht oder aber die jeweilige Bestellmenge ändert und dann die Schaltfläche „Warenkorb aktualisieren“ anklickt. Durch Auswählen der Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ gelangt der Käufer in den weiteren Bestellprozess wie in § 2 Absatz 1 lit. (d) dieser Internationalen Verkaufsbedingungen angegeben. Der Käufer kann den Bestellvorgang auch insgesamt abbrechen, indem er den Browser schließt. 
  4. Dem Käufer werden die Internationalen Verkaufsbedingungen zum Download zur Verfügung gestellt sowie die in seinem Kundenkonto hinterlegte Rechnungs- und Lieferadresse angezeigt. Diese Informationen kann der Kunde bearbeiten. Unter der Anzeige „3. Zahlart“ kann der Kunde zwischen „Vorkasse“ und „Auf Rechnung“ wählen. Darüber hinaus findet sich unter „4. Bestellung nochmal überprüfen“ eine Bestellzusammenfassung gefolgt von einer übersichtlichen Darstellung der Netto-Zwischensumme über die sich im Warenkorb befindenden Waren, der Versandkosten und der Umsatzsteuer (sofern diese anfällt) sowie der Gesamtsumme. Durch Anklicken Schaltfläche „JETZT KAUFEN“, was erst nach Zustimmung zur Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen möglich ist, gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. 
  5. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung, die spätestens innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach dem Erhalt der Bestellung des Käufers beim Käufer eingehen muss, annehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

 

(2) Erfolgen die Vertragsangebote und Vertragsannahmen außerhalb unseres Online-Shops, z.B. nur über E-Mails, gilt Folgendes:

 

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Abschluss des Kaufvertrages bedarf stets unserer abschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Ein Kaufvertrag erfordert stets eine Bestellung des Käufers, die schriftlich aber auch mündlich (z.B. telefonisch) erfolgen kann.
  3. Wir können die Bestellung des Käufers durch unsere Auftragsbestätigung (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach deren Erhalt annehmen.

 

§ 3 Anwendbares Recht 

(1) Der Kaufvertrag sowie diese Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) in der englischsprachigen Fassung vom 11.04.1980 und subsidiär für die im CISG nicht geregelten Regelungsbereiche dem Schweizer Obligationenrecht. Das CISG gilt gleichermaßen für die Vereinbarungen zu gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten.

 

(2) Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten die Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Bestimmungen. 

 

§ 4 Anforderungen an die Ware; Rechte Dritter 

(1) Die zu liefernde Ware muss den in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen und Qualitätsanforderungen (z.B. durch Nennung der Artikelnummer und dadurch Bezug nehmend auf die Beschreibung im Katalog oder Online-Shop) entsprechen. Soweit keine Spezifikationen oder Qualitätsanforderungen in der Auftragsbestätigung genannt sind, ist die Ware vertragsgemäß, wenn sie sich für Zwecke eignet, die in Deutschland üblich ist und für die Zwecke eignet, für die Ware der gleichen Art in Deutschland gewöhnlich gebraucht wird. Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Absprache getroffen wird, muss die Ware nicht solchen Rechten und Vorschriften entsprechen, die außerhalb Deutschlands gelten. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung geliefert. Abweichend von den vorstehenden Regelungen werden wir uns jedoch bemühen, die Verpackung der Ware so zu erstellen, dass sie den Vorschriften im Land des Käufers entspricht. Damit ist keine Pflicht verbunden, die Verpackungsvorschriften im Land des Käufers tatsächlich einzuhalten, noch begründet die Nichteinhaltung von Verpackungsvorschriften im Land des Käufers einen Anspruch gegen uns. Der Käufer ist verpflichtet, die Kennzeichnung selbst zu prüfen und ggf. an die für ihn geltenden Vorschriften anzupassen.

 

(2) Sollte der Käufer beabsichtigen, die Ware unter unüblichen Bedingungen einzusetzen oder unter Bedingungen, die ein besonderes Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für jedwede Person oder die Umwelt mit sich bringen können, so muss der Käufer uns darüber vor Abschluss des Kaufvertrages schriftlich informieren. 

 

(3) Rechte und Ansprüche Dritter (insbesondere Rechte und Ansprüche die auf Eigentums- oder gewerbliche Schutzrechte gestützt werden) stellen nur dann einen Rechtsmangel dar, sofern diese Ansprüche und/oder Rechte in Deutschland in Kraft und registriert sind und die Nutzung der Ware in Deutschland verhindern.

 

§ 5 Lieferverpflichtung; Gefahrübergang

(1) Wir sind dazu verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung genannte Ware zu liefern, und zwar in einer Verpackung, die für das Beförderungsmittel geeignet ist. 

 

(2) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CPT Incoterms® 2020 (Lieferort: Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg/Deutschland; Bestimmungort: Gemäß Vereinbarung mit dem Käufer an einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Auch bei einer Lieferung mittels C-Klausel der Incoterms® 2020 trägt der Käufer die mit der Lieferung verbundenen Transportkosten.

 

(3) Die Einhaltung des in der Auftragsbestätigung genannten Lieferdatums bzw. der dort genannten Lieferfrist ist keine wesentliche Vertragspflicht und die Nichteinhaltung des Lieferdatums oder der Lieferfrist in der Auftragsbestätigung stellen keine wesentliche Vertragsverletzung dar. Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, behalten wir uns das Recht vor, den genauen Lieferzeitpunkt innerhalb der Frist zu bestimmen.

 

(4) Alle Lieferdaten und Lieferfristen sind davon abhängig, dass der Käufer alle seine Plichten rechtzeitig erfüllt. Insbesondere muss der Käufer jegliche Genehmigungen, Zeichnungen etc. bereitstellen und/oder genehmigen und alle vereinbarten Zahlungen rechtzeitig leisten. Insbesondere ist der Kunde bei vereinbarter Vorkasse verpflichtet, vor der Lieferung die Vorkassezahlung vollständig zu erbringen.

 

(5) Wir sind dazu berechtigt, Teillieferungen zu tätigen und diese separat in Rechnung zu stellen. 

 

(6) Die Gefahr geht mit der Lieferung nach § 5 Absatz 2 über. Sollte der Käufer die Ware nicht abnehmen, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, in der der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt.

 

(7) Zusätzlich zu den uns zustehenden gesetzlichen Rechten sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Pflichten auszusetzen, sofern vernünftige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Käufer seine ihm nach dem Kaufvertrag obliegenden Pflichten nicht erfüllen wird, insbesondere dass er nicht in der Lage sein wird, den vereinbarten Kaufpreis rechtzeitig zu zahlen.

 

§ 6 Lieferschein, Rechnung, sonstige Dokumente

(1) Wir stellen dem Käufer einen Lieferschein zur Verfügung, der dem bei uns üblichen Standard entspricht. 

 

(2) Unabhängig von der verwendeten Incoterms-Klausel sind wir nicht dazu verpflichtet, für die Exportfreimachung zu sorgen. Wir werden jedoch auf Gefahr und Kosten des Käufers alle notwendigen Exportlizenzen und Zollformalitäten beantragen, sofern uns der Käufer alle notwendigen Informationen bereitgestellt hat. 

 

(3) Wir sind nur verpflichtet, dem Käufer solche Dokumente zur Verfügung zu stellen, die ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannt sind.

 

§ 7 Höhere Gewalt 

Keine Partei ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich, noch wird davon ausgegangen, dass sie den Kaufvertrag nicht erfüllt oder verletzt hat, wenn und soweit eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung auf Handlungen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) Überschwemmung, Feuer, Erdbeben oder Explosion; (b) Krieg, Invasion, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; (c) staatliche Anordnungen oder Gesetze; (d) Maßnahmen, Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum des Kaufvertrags in Kraft sind; (e) Maßnahmen einer staatlichen Behörde; (f) nationaler oder regionaler Notstand, einschließlich Pandemien oder Epidemien; (g) Streiks oder Arbeitsniederlegungen; (h) Störungen in der Industrie oder der Lieferkette, die sich auf den betreffenden Markt auswirken; und (i) andere Handlungen, Ereignisse oder Situationen, die nicht in der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Dies umfasst auch das Auftreten solcher Ereignisse bei Unterlieferanten. Die Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, hat die andere Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis höherer Gewalt zu benachrichtigen (wobei diese Benachrichtigung keine Voraussetzung dafür ist, dass ein solches Ereignis höherer Gewalt besteht und die betreffende Partei entschuldigt ist), wobei sie den Zeitraum angibt, für den das Ereignis höherer Gewalt voraussichtlich andauern wird, und sie hat sich nach Kräften zu bemühen, den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und sicherzustellen, dass die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich gehalten werden.

 

§ 8 Pflicht zur Kaufpreiszahlung

(1) Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis sowie sonstige vereinbarte Kosten (z.B. Transportkosten) auf das von uns genannte Konto zu überweisen. Der Erfüllungsort für die Zahlung ist Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg/Deutschland. Außerhalb Deutschlands auftretende Bankgebühren trägt der Käufer. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen und ist fällig an dem in der Auftragsbestätigung genannten Tag oder innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist, welche sich nach dem Rechnungsdatum berechnet.  Sollte in der Auftragsbestätigung weder ein Tag noch eine Zahlungsfrist angegeben sein, hat die Zahlung innerhalb von 21 (einundzwanzig) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Abnahme der Ware durch den Käufer ist keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung.

 

(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die von uns in unserem Online-Shop und in Katalogen angegebenen Preise verstehen sich exklusive Transportkosten. 

 

(3) Der Käufer ist nur dann dazu berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder seine Leistungen auszusetzen, wenn der Gegenanspruch des Käufers von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

(4) Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, soweit der Gegenanspruch des Käufers von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

(5) Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist er verpflichtet, an uns Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank für die Dauer des Verzugs zu zahlen.

 

§ 9 Vertragswidrige Ware; rechtsmangelhafte Ware 

(1) Die Ware ist vertragswidrig, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs erheblich von den Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und Absatz 2 abweicht. 

 

(2) Die Ware weist einen Rechtsmangel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs deutlich von den Anforderungen nach § 4 Absatz 3 abweicht. 

 

§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Ohne dass damit eine Einschränkung der gesetzlichen Regelungen verbunden ist, muss der Käufer die Ware umfassend im Hinblick auf Abweichungen der Ware in der Art, der Menge, der Qualität und der Verpackung untersuchen. Sofern erforderlich muss der Käufer die Untersuchung mit Hilfe dritter externer Personen durchführen.  

 

(2) Die Vertragswidrigkeit muss innerhalb von zehn (10) Kalendertagen angezeigt werden. Für offensichtliche Vertragswidrigkeiten beginnt diese Frist zur Anzeige mit der Lieferung der Ware, in allen anderen Fällen nachdem der Käufer die Vertragswidrigkeit festgestellt hat oder hätte feststellen müssen. Die Anzeige der Vertragswidrigkeit muss schriftlich erfolgen und die Vertragswidrigkeit so genau benennen und umschreiben, dass wir Abhilfemaßnahmen treffen können. 

 

(3) Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist sowie im Hinblick auf Rechtsmängel, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

 

§ 11 Verjährungsfrist

Die Ansprüche des Käufers wegen Lieferung vertragswidriger und rechtsmangelhafter Ware verjähren ein (1) Jahr nach Lieferung der Ware. Unberührt bleiben jedoch Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für gebrauchte Ware findet § 4 Absatz 1 Satz 4 Anwendung. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führen nicht zu einem Neubeginn oder einer Hemmung der Verjährung.

 

§ 12 Rechtsbehelfe im Fall vertragswidriger und rechtsmangelhafter Ware; Haftungsbeschränkung

(1) Im Fall der Lieferung vertragswidriger Ware kann der Käufer Nachlieferung, Nachbesserung, Minderung und die Aufhebung des Vertrages nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

 

(2) Soweit die uns mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen entstehenden Kosten dadurch erhöht werden, dass der Käufer die Ware an einen Ort verbringt, der nicht in der Auftragsbestätigung genannt ist  oder – sofern in der Auftragsbestätigung kein Ort genannt ist – der nicht der Niederlassung des Käufers entspricht, werden diese Kosten vom Käufer getragen.

 

(3) Im Falle der Lieferung vertragswidriger oder rechtsmangelhafter Ware oder im Falle einer sonstigen aus dem Kaufvertrag oder der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer resultierenden Vertragsverletzung kann der Käufer Schadensersatz nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften verlangen, wobei ein Rückgriff auf sonstige Anspruchsgrundlagen (insbesondere außervertraglicher Art) ausgeschlossen ist: 

a) Wir haften nicht für das Verhalten von Lieferanten oder Subunternehmern. Zudem haften wir nicht auf Schadensersatz, soweit der Käufer zu diesem beigetragen hat. 

b) Der Käufer muss den Nachweis erbringen, dass unsere Geschäftsführer, Angestellten oder sonstigen Beschäftigten vorsätzlich oder fahrlässig dem Käufer gegenüber obliegende Pflichten verletzt haben.

c) Sofern wir haften, ist die Haftung für verspätete oder ausbleibende Lieferung auf 0,5 Prozent für jede volle Woche, höchstens jedoch auf 5 Prozent des Nettokaufpreises der verspätet oder gar nicht gelieferten Ware, und im Falle der Haftung wegen Lieferung vertragswidriger und/oder rechtsmangelhafter Ware auf den Nettokaufpreis der betroffenen Ware beschränkt.  

d) Abweichend von § 12 Absatz 3 lit. c. haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Nutzungsverluste.

e) Die vorgenannten Beschränkungen in § 12 Absatz 3 gelten nicht

i. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

ii. sofern wir arglistig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben,

iii. sofern wir aus zwingenden Produkthaftungsgesetzen haften, sowie

iv. im Hinblick auf die Haftung, die nach den anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

 

(4) Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

 

§ 13 Rechte an Dokumenten etc. 

Wir behalten uns alle gewerblichen Schutzrechte an allen Dokumenten, Bildern, Zeichnungen, etc. (zusammenfassend als „Dokumente“ bezeichnet) vor, die wir im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten unter dem Kaufvertrag erstellt und/oder zur Verfügung gestellt haben. Solche Dokumente gehören ausschließlich uns. Dem Käufer ist es insbesondere untersagt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung die von uns erstellten Bilder zum Weiterverkauf der Waren auf Plattformen wie beispielsweise ebay oder Idealo zu verwenden. 

 

§ 14 Regelungen beim Weiterverkauf durch den Käufer in die Vereinigte Staaten von Amerika

Verkauft der Käufer die Ware weiter an Kunden mit Niederlassung oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, so ist er verpflichtet, auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € pro Schadensfall abzuschließen. Sofern der Kunde des Käufers mit Niederlassung oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Ansprüche gegen uns oder den Käufer erhebt, haftet im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer der Käufer für solche Ansprüche, soweit sie über das hinausgehen, wofür wir auf Basis der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen sowie auf Basis des in Deutschland geltenden Produkthaftungsgesetzes haften würden.

 

§ 15 Sonstige Bestimmungen

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche vor. Der Käufer ist verpflichtet, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen und sicherzustellen, dass unser Eigentumsanspruch nicht beeinträchtigt wird. Sofern dies für die Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts erforderlich ist, verpflichtet sich der Käufer insbesondere dazu, eine im Belegenheitsland der Ware etwaig notwendige Eintragung in ein öffentliches Register auf eigene Kosten vorzunehmen.  

 

(2) Wir sind nicht dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht in der Auftragsbestätigung oder diesen Internationalen Verkaufsbedingungen genannt sind. 

 

(3) Zu dem Kaufvertrag bestehen keine Nebenabreden. 

 

(4) Jegliche Änderungen eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfordern unsere schriftliche – durch unsere ordnungsgemäße Unterschrift kenntlich gemachte – Bestätigung. 

 

(5) Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, seine Rechte und Pflichten gegenüber uns auf eine andere Person zu übertragen. 

 

(6) Der Erfüllungsort für die Lieferung ist in § 5 Absatz 2 geregelt, der Erfüllungsort für die Zahlung folgt aus § 8 Absatz 1. Als Erfüllungsort für alle sonstigen Pflichten ist – auch bei der Vereinbarung einer anderen Incoterms-Klausel – Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg vereinbart. Dies gilt auch für die Nachlieferung, für die Nachbesserung sowie die Rückabwicklung der vertraglichen Pflichten im Falle der Vertragsaufhebung.

 

(7) Sofern der Käufer die Waren weiterverkaufen möchte und dafür von uns bezogene Warenträger verwenden möchte, wird der Käufer darauf hingewiesen, dass der Käufer stets das zulässige Gesamtgewicht des Warenträgers sowie dessen ordnungsgemäßen Aufbau zu prüfen und regelmäßig zu kontrollieren hat. Schäden, die aus der Missachtung dieser Vorgaben beruhen, sind nicht von uns zu vertreten.

 

(8) Kommt der Vertragsschluss entsprechend § 2 Absatz 1 über unseren Online-Shop zustande, gilt zudem Folgendes: Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Käufer kann in seinem Kundenkonto seine bisherigen Bestellungen einsehen. Zusätzlich werden die Bestelldaten dem Käufer nach Eingang der Bestellung in der Bestelleingangsbestätigung per E-Mail zugesendet, so dass der Käufer diese auch selbst speichern und ausdrucken kann. Darüber hinaus sind die Bestelldaten und der Vertragstext auch in unserer Auftragsbestätigung enthalten. Die Internationalen Verkaufsbedingungen kann der Käufer zudem bei uns anfordern oder in unserem Online-Shop herunterladen.

 

(9) Sämtliche Kommunikation, Erklärungen, Mitteilungen, etc. (zusammenfassend nachfolgend „Mitteilungen“) haben ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Mittels Fax oder E-Mail gemachte Mitteilungen erfüllen das Schriftformerfordernis. Eine Unterschrift ist für die Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich, es sei denn diese Internationalen Verkaufsbedingungen verlangen ausdrücklich eine Unterschrift.

 

§ 16 Schiedsgerichts- und Gerichtsstandsvereinbarung

(1) Sofern der Käufer seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Island oder Norwegen hat, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag und diesen Internationalen Verkaufsbedingungen, einschließlich vertraglicher, außervertraglicher und insolvenzrechtlicher Streitigkeiten sowie Streitigkeiten über die Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung des Kaufvertrages, sowie Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und uns, die ausschließliche Zuständigkeit der für Magdeburg/Deutschland zuständigen Gerichte vereinbart. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, den Käufer vor den staatlichen Gerichten an seinem Sitz zu verklagen.

 

(2) Sofern der Käufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Island und Norwegen hat, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag und diesen Internationalen Verkaufsbedingungen, einschließlich vertraglicher, außervertraglicher und insolvenzrechtlicher Streitigkeiten sowie Streitigkeiten über die Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung des Kaufvertrages, sowie Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und uns, ausschließlich durch ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers‘ Arbitration Institution endgültig entschieden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache ist deutsch.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Wir und der Käufer sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise soweit wie möglich gerecht werden. 

 

 

Stand: Januar 2023

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